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Pflichtarbeitsstunden

Mitglied, volljährig 20 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr

Familienmitglied, volljährig 20 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr

Mitglied, 16-18 10 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr

Familienmitglied, 16-18 10 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr

Anrechnung von Pflichtarbeitsstunden

(Nur für aktive Mitglieder gültig und nicht übertragbar auf andere Personen)

Arbeitseinsätze pro geleistete Arbeitsstunde 1 Pflichtarbeitsstunde

Thekendienst pro geleistete Monat 12 Pflichtarbeitsstunden

Heimdienst pro geleistete Monat 9 Pflichtarbeitsstunden

Veranstaltungen

Küche pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden

Theke pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden

Prüfungsleiter pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden

Bürokräfte pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden

Arbeitsdienste/Ausgleichszahlungen

mind. 20 Pflichtarbeitsstunden oder 5,-€ pro nicht geleisteter stunde

Zeitraum 1 Jahr

Ausbildungswarte die gem. § 14 ihr Amt wahrnehmen sind gem. Beschluss vom 21.01.01 von der Pflichtarbeit befreit.

 

 

 

 

Stand IRV vom 01.01.2010



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