Pflichtarbeitsstunden
Mitglied, volljährig 20 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr
Familienmitglied, volljährig 20 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr
Mitglied, 16-18 10 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr
Familienmitglied, 16-18 10 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr
Anrechnung von Pflichtarbeitsstunden
(Nur für aktive Mitglieder gültig und nicht übertragbar auf andere Personen)
Arbeitseinsätze pro geleistete Arbeitsstunde 1 Pflichtarbeitsstunde
Thekendienst pro geleistete Monat 12 Pflichtarbeitsstunden
Heimdienst pro geleistete Monat 9 Pflichtarbeitsstunden
Veranstaltungen
Küche pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden
Theke pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden
Prüfungsleiter pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden
Bürokräfte pro geleistetem Tag 5 Pflichtarbeitsstunden
Arbeitsdienste/Ausgleichszahlungen
mind. 20 Pflichtarbeitsstunden oder 5,-€ pro nicht geleisteter stunde
Zeitraum 1 Jahr
Ausbildungswarte die gem. § 14 ihr Amt wahrnehmen sind gem. Beschluss vom 21.01.01 von der Pflichtarbeit befreit.
Stand IRV vom 01.01.2010