Behördenwillkür
Am 17.1.2007 habe ich, nach einem Jahr Wartezeit, vom Landesamt für Gesundheit und Soziales den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Opferentschädigung abgelehnt wurde. Begründung: Der Täter hätte nicht penetriert, sondern wäre nur mit den Fingern in mich...Außerdem hätte meine Mutter damals keine Anzeige erstattet. Ich selbst konnte damals keine Anzeige machen, weil ich erst acht Jahre alt war und auch mit Beginn der Volljährigkeit war es mir nicht einmal möglich mit einem Therapeuten darüber zu reden, weil ich jedesmal Panik bekam, wenn das Thema auf den Punkt gebracht werden sollte. Erst nach vielen Jahren Therapie, war es mir so nach und nach möglich, mich der Vergangenheit zu stellen. Alles, was ich vorweisen kann, sind ärztliche Atteste über immer wieder notwendige Klinikaufenthalte, wegen Depressionen und Ängsten, in einem Zeitraum von vierundzwanzig Jahren. Während einer ambulanten Behandlungsphase vor vierzehn Jahren, in der ich mich schriftlich zu dem Missbrauch äußern sollte, verkrampfte plötzlich mein rechter Arm. Alle körperlichen Untersuchungen führten zu keinem Ergebnis und wurde deshalb als psychosomatische Störung diagnostiziert, ausgelöst bei dem Versuch, das Trauma zu verarbeiten. Seitdem ist die Feinmotorik gestört. Der Arm dreht sich nach außen, so dass ich damit weder schreiben, noch andere feinmotorischen Arbeiten verrichten kann. Die Anspannung in den Muskeln führt dazu, dass der gesamte Arm, einschließlich mein rechter Oberkörper schmerzt, Tag und Nacht, seit vierzehn Jahren. Den Antrag beim Landesamt hatte ich trotzdem erst vor einen Jahr gestellt, weil ich irgendwie immer noch gehofft hatte, dass ich meinen Arm irgendwann wieder normal und schmerzfrei bewegen könnte und auch die Ängste durch Therapien in den Griff bekommen würde, was aber bis jetzt nicht geschah.
Abschließende Bemerkung vom Landesamt:
"Die Unterlagen über eine psychologische Behandlung seit 1983 bis zur Gegenwart wegen einer breitgefächerten Störungssymptomatik belegen die bei Ihnen bestehenden Gesundheitsstörungen. Ob diese Erkrankung aber auf ein schädigendes Ereignis im Sinne des § OEG zurückzuführen ist, läßt sich nicht nachweisen."

Das Abspalten der Kindheit...ein Schutzmechanismus der Seele.
Ich muss dazu sagen, dass diese bestehenden Gesundheitsstörungen "keine" geistigen Erkrankungen sind, also dem zur Folge nicht vererbbar, sondern nachweislich durch mehrmalige Traumatisierung entstanden sind.
Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind eben zwei unterschiedliche Schuhe.
Soviel zu dem Thema "Die Würde des Menschen ist unantastbar" oder "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich". Solange die Täter für ihre schwere Kindheit entschuldigt werden und die Opfer das an ihnen begangene Unrecht "beweisen" müssen, bleibt die Würde "antastbar" und das Gesetz "Täter freundlich"!
Unterstützung erhalte ich jetzt durch eine Anwältin, die vom Weißen Ring finanziert wird.