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Der Weiße Ring...
 
unter dieser Telefonnummer bekommen Opfer von Gewalttaten kostenlose Unterstützung:  

 01803-343434


... ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Der gemeinnützige Verein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken.
 
... wurde 1976 in Mainz ins Leben gerufen und konnte bisher vielen hunderttausend Opfern von Kriminalität und Gewalt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

... ist eine überparteiliche und unabhängige private Bürgerinitiative, die ihre Arbeit ausschließlich aus den Beiträgen ihrer rund 60.000 Mitglieder, aus Spenden, Stiftungen, Nachlässen sowie Zuweisungen von Geldbußen finanziert.

... kann Opfern auf vielfältige Weise helfen: von der persönlichen Betreuung nach der Straftat über Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden, Erholungsprogramme, einem Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, Rechtsschutz, einem Beratungsscheck für eine kostenlose medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge einer Straftat, Begleitung zu Gerichtsterminen sowie der Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.

... kann zusätzlich zum menschlichen Beistand bedürftigen Opfern und ihren Familien auch durch finanzielle Unterstützungen dabei helfen, tatbedingte Notlagen zu überbrücken.

... hat inzwischen vielen hunderttausend Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe geben können.

... konnte mit bisher mehr als 215.000 weiteren Opferhilfen auch finanzielle Unterstützung leisten.

... erhält die Mittel für seine Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen (Mindestbeitrag 2,50 € im Monat), Spenden, Nachlässen und Vermächtnissen sowie durch Zuweisungen von Geldbußen.

... fordert von Politik, Justiz und Verwaltung die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen.

... stellte für Opferbetreuungsmaßnahmen einschließlich direkter materieller Hilfen bisher mehr als 127 Mio. Euro bereit.

... kämpft für ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Situation der Geschädigten und setzte bisher mehr als 40 Mio. Euro für das öffentliche Eintreten für Opferbelange ein.

... unterstützt die Kriminalitätsvorbeugung und fordert mehr öffentliche Mittel für die Kriminalprävention.

...
stellte für sein Satzungsziel Vorbeugung inzwischen nahezu 30 Mio. Euro zur Verfügung.

... begleitet Projekte der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs.
 
 
 
 
 
Rechtspolitische Forderungen des Weißen Rings zur Verbesserung des Opferschutzes
 
 
Weißer Ring fordert: Gesetzgeber muss Opferhilfe stärker unterstützen

Mit Teil jeder Geldstrafe praktische Opferarbeit stärken / Opferanwalt auf Staatskosten für alle schutzbedürftigen Opfer / Schadenswiedergutmachung auch im Verfahren gegen Jugendliche / Bessere Information für Geschädigte

Wer als Opfer eines Verbrechens vor Gericht seiner Zeugenpflicht nachkommen muss, verdient in besonderem Maße Fürsorge und Schutz. Der Weiße Ring fordert deshalb die nachhaltige Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, Schadenswiedergutmachung im Verfahren gegen Jugendliche sowie die Ausweitung der Informationspflicht staatlicher Stellen hinsichtlich des Opferentschädigungsgesetzes sowie des Gewaltschutzgesetzes. Auch sollte ein Teil jeder Geldstrafe der Arbeit von Opferhilfsorganisationen zugute kommen.

„Wir brauchen Opferhilfe ohne Wenn und Aber und nicht nur halbherzige Zugeständnisse an Menschen, die mit den seelischen, körperlichen und materiellen Folgen von Kriminalität und Gewalt oft lange zu kämpfen haben“, so Dr. Wolf Weber, Bundesvorsitzender des Weißen Rings. Ein modernes Gemeinwesen habe Opfer- und Täterinteressen zumindest gleichermaßen zu achten. Das sei aber noch nicht in allen Köpfen und Herzen angekommen.



Unverzichtbar: Opferanwalt auf Staatskosten

Der Weiße Ring verlangt für alle schutzbedürftigen Opfer den Opferanwalt auf Staatskosten. Dieser wichtige Schutz der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten ist bisher auf versuchte und vollendete Tötungsdelikte sowie Sexualdelikte beschränkt. Der Weiße Ring vertritt die Auffassung, dass dieser Katalog zu eng gefasst und daher ergänzungsbedürftig ist. Wesentliche Teile der Gewaltkriminalität bleiben ausgeklammert, insbesondere schwere Körperverletzung sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie z. B. Geiselnahme oder Menschenraub.


Opferschutz im Verfahren gegen Jugendliche unzureichend

Überhaupt keinen Anspruch auf einen Opferanwalt haben Geschädigte, wenn der Täter unter das Jugendstrafrecht fällt. Das wird mit dem in diesem Verfahren vorherrschenden Erziehungsgedanken begründet. Das Argument, die Nebenklage und insbesondere die Beteiligung eines Opferanwaltes beeinträchtige diesen Erziehungsgedanken, ist aus heutiger Sicht nicht mehr haltbar. Außer Frage steht, dass auch Opfer jugendlicher Straftäter schutzbedürftig sind, zumal sie oft noch selbst Jugendliche sind. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, wie Sexualdelikten, bei denen Schuldzuweisungen und Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte des Opfers fast regelmäßig zu befürchten sind.


Paradox: Schadenswiedergutmachung nicht möglich

Nach derzeitigem Recht haben die Opfer eines jugendlichen Straftäters keine Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Das Verbot des so genannten Adhäsionsverfahrens wird ebenfalls mit dem Erziehungsgedanken begründet.

Dagegen ist der Weiße Ring der Meinung, dass gerade auch die Schadenswiedergutmachung dem Erziehungsgedanken dient und geeignet ist, das Verantwortungsbewusstsein bei jugendlichen Straftätern zu fördern. Durch die Konfrontation mit dem angerichteten Schaden wird sogar ein höherer erzieherischer Wert erfüllt, wenn er erkennt, dass es nicht damit getan ist, einen Schuldspruch entgegen zu nehmen, sondern dass er bei seinem Opfer auch etwas gut zu machen hat.

Informationspflicht zu Opferansprüchen gesetzlich verankern


Der Weiße Ring fordert die Ausweitung der Informationspflichten staatlicher Stellen über Opferrechte und -ansprüche. Lange überfällig ist die in der Strafprozessordnung verankerte Pflicht, auch auf das Opferentschädigungsgesetz und das Gewaltschutzgesetz hinzuweisen.

Jahr für Jahr tragen Hunderttausende von Opfern Schäden an Leib und Seele davon. Aber noch immer wissen zu wenige, dass ihnen staatliche Hilfe zusteht, wenn sie durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erleiden. Vielfach erfahren Betroffene davon erst durch den Weißen Ring. Lediglich 10 Prozent stellen einen Antrag. Selbst vielen Anwälten ist das 1976 eingeführte Opferentschädigungsgesetz nach wie vor unbekannt.

Mit einem Teil jeder Geldstrafe Opferhilfe ermöglichen


In den Überlegungen der Bundesregierung zur Reform des Sanktionensystems spielt auch die Abführung bestimmter Anteile von Geldstrafen an Opferhilfs-Organisationen eine wichtige Rolle. Seitens der Länder wird eine solche Regelung jedoch noch weitgehend abgelehnt. Der Weiße Ring hält es für nicht vertretbar, dass aus überwiegend fiskalischen Gründen eine Regelung verhindert werden soll, die kriminalpolitisch sinnvoll ist und auch einen wichtigen Beitrag dazu liefert, den vom Staat kaum leistbaren vielfältigen Tätigkeiten von Opferhilfe-Einrichtungen eine gesicherte Grundlage zu verschaffen.

Über alle Parteigrenzen hinweg ist die Auffassung unstrittig, dass Kriminalitätsopfern mitmenschliche und schnelle Hilfe benötigen. Der Weiße Ring appelliert deshalb an die Landesjustizminister durch die Bereitstellung eines Teils jeder Geldstrafe für Opferhilfs-Organisationen dem Rechnung zu tragen.

Die Mittel für seine Arbeit erhält der Weiße Ring allein aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein nicht in Anspruch.
 
 
So hilft der Weiße Ring

Wir können Opfern auf vielfältige Weise helfen: von der persönlichen Betreuung nach der Straftat über Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden, Erholungsprogramme, einem Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, Rechtsschutz, einem Beratungsscheck für eine kostenlose medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen in Folge einer Straftat, Begleitung zu Gerichtsterminen sowie der Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.
 
Kostenloses Informationsfaltblatt

Fordern Sie das kostenlose Faltblatt "Hilfe aus einer Hand" sowie weiterführendes Material per
E-Mail an oder senden Sie eine Postkarte:

Weißer Ring e.V.
Info-Service
Weberstraße 16
55130 Mainz
 
 
Die schnelle Verbindung zum Weißen Ring
 
 
Kriminalitätsopfer und Interessierte können telefonisch Informationen zu den Hilfen des Weißen Rings anfordern. Mit diesem zentralen Infotelefon betont der gemeinnützige Verein weiter seine Stärke bei der Information über Hilfsangebote.

Der Telefonanschluss 01803 - 34 34 34 kann aus jedem Ort Deutschlands angewählt werden (0,09 € pro Minute). Diese Telefonnummer des Weißen Rings sollte sich jeder Bürger sofort notieren.

Die eingehenden Anrufe werden von geschulten Mitarbeitern entgegen genommen und unverzüglich weitergeleitet. So kann binnen kurzer Zeit der Kontakt zur nächstgelegenen Außenstelle des Vereins oder einem Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle hergestellt werden.
 
Laßt
 Euch nicht von täterfreundlichen, richterlichen Urteilen erneut zu Opfern machen! Setzt Euch zur Wehr! Jetzt!
 
 
Unter diesen Link findet ihr weitere Informationen zum Weißen Ring
 
http://www.weisserring.de/bundesgeschaeftsstelle/so_helfen_wir/bundesweites_info_telefon/index.php



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