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 Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Das Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (10. Januar 1995) bezieht sich ebenfalls auf die Kriterien, Merkmale und Forderungen einer artgerechten Haltung nach dem tiergartenbiologischen Ansatz.
Deutlich wird bei dem Differenzgutachten und Zusatzerklärüngen, dass es durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie diese Haltung konkret aussehen soll (s.u.).
Immerhin muss  noch einmal betont werden, das es sich um Mindestanforderungen handelt, d.h. sie bilden die allerunterste Grenze, an der es noch zu vertreten ist, Papageien zu halten.
Interessanterweise sind Wellensittiche und Nymphensittiche als domestizierte Arten  von dem Gutachten ausgenommen. (Das im Gutachten angesprochene Folgegutachten für diese Arten ist mir nicht bekannt, ich weiß nicht, ob es jemals gemacht wurde.)
Das Gutachten findet sich unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wo es als pdf-Datei heruntergeladen werden kann. Da sich Links aber ändern können, kann das gesamte Gutachten ebenfalls hier als pdf heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:
 Die im folgenden genannten Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.

 Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden: 
   
Für Sittiche und Papageien
 Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten  
                            
  Maße des Käfigs/der Voliere  
Länge x Breite x Höhe in m 
 Grundfläche des Schutzraumes
 in m2
  bis 25  
 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5 
 über 25 bis 40  2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
 über 40  3,0 x 1,0 x 2,0  2,0
Die Temperatur im Schutzraum soll 5°C nicht unterschreiten.
Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich.


 Für Aras
bis 40 2,0 x 1,0 x 1,5 1,0
über 40 bis 60 3,0 x 1,0 x 2,0 1,0
über 60 4,0 x 2,0 x 2,0 2,0
Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur, die 10°C nicht unterschreitet.

Für Loris und nektartrinkende Papageien
bis 20 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 20 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
Die Temperatur im Schutzraum muß mindestens 10°C, für Fledermauspapageien 15°C
betragen, für Loris aus Bergregionen,  z.B. Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht
unterschreiten. Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche muß der Schutzraum
frostfrei sein.
 
Desweiteren beschäftigt sich das Gutachten noch mit der Haltung im Zoofachhandel, dem Transport innerhalb Deutschlands, Vogelausstellungen, Vogelbewertungsschauen, Vogelmärkten und -börsen.

Grundsätzlich gilt das Gutachten auch für die Haltung von Papageien in der Wohnung. Es hat allerdings keine Gesetzeskraft, kann jedoch von Behörden als Handlungsgrundlage herangezogen werden, ist dann also für Halter in den jeweiligen Bundesländern verbindlich.

In einem Differenzgutachten werden darüber hinausgehende Regelungswünsche zu Protokoll gegeben:
Differenzen und Zusatzerklärung Herr Helmut Brücher:
1. Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.
2. Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen.
3. Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von ihren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden.
4. Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel wird abgelehnt.

Zusatzerklärung des Deutschen Tierschutzbundes:

1. Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter wird abgelehnt.
2. Die Käfig-und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.
Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:
1. Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.
2. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.
3. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.
4. Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.
5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.
6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.
   




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